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Ziel des deutschen Bundestages ist es den Gründungswilligen diesen Punkt einfacher zu gestalten. Die Gründung einer GmbH sollte mit 1'nem € realisierbar sein. Bisher benötigte man für eine GmbH-Gründung ein Stammkapital von mindestens 25t €. Wie die Presse anmerkte besteht eine Übereinstimmung unter den Pateien und eine darauf ausgerichtete Gesetzesänderung soll im Bundestag beschlossen werden. Die in Deutschland existierende Rechtsfigur der GmbH soll gegenüber der britischen Limited besser gemacht werden. Grund für die Gesetzesreformierung das Grundkapital auf 1nen Euro zu ändern ist der die niedrige Zahl der Firmengründungen. Mit der Reformierung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung möchte der Bundestag dem schlechten Trend verbessern. Weiterhin zur GmbH wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von 1nem € besteht ab 01.01.2008 die Gelegenheit eine Existenzgründung in Form der betreffenden haftungsbeschränkten ein € GmbH abzuwickeln. Die Gründung der Rechtsform GmbH soll attraktiver gemacht werden. Die Grundlagen zu Gunsten der Mini-GmbH (1 Euro GmbH) sind im Modernisierungsgesetz des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) aufgeschrieben. Der offzielle Name hierfür ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Besonderes Merkmal der neuen Unternehmensform ist, da die Anteile an der Firma können ab einem Euro aufgeteilt werden. Die Mustersatzung darf ohne notarielle Beglaubigung verwendet werden. Dadurch und dem möglichen Eintragung in das Register der Handelskammer kann die GmbH-Gründungsdauer ganz unkompliziert werden. Das zu entrichtende Geld erfolgt in bar, also ohne Einlage der Sachen. Die Masse der Gründer ist auf drei beschränkt, dazu sind die GmbH-Mitwirkenden in der Gesellschafterliste registriert. Als Rücklagen sind auf genau ein Viertel des Gewinnes eines Jahres zurückzulegen, solange ein Firmenkapital in Höhe von 10.000 € angelegt ist. Das ist so hoch der klassischen GmbH. Arbeiten muss das Unternehmen mit dem Kürzel UG. Das Kürzel hat auch Nachteile, dieses verdeutlicht dem Vertragspartner, der sich mit der neuen Unternehmensform auskennt, dass diesem Unternehmer dieses Kapitalstamm fehlt. Ansonsten untersteht die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) den selben Verordnungen wie die GmbH. Einerseits steht die Mini-GmbH unter der ganzen Überwachung seitens der Finanzamt, anderseits hat sie außerdem Vorteile für Existenzgründer. Es ist nicht nur für wie die nationale Wirtschaft ein Vorteil dar, wenn durch die Mini-GmbH, die viele Abwanderung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten in das englische Recht, mit der Rechtsform Limited, gleichfalls die Zuwiederhandlung in Form von „Briefkastenfirmen" verhindert wird. Von Bedeutung ist auch, dass der Unternehmensführer, den Sitz in England mehr vorlegen muss und der der Kampf mit den Behörden in England mit den in England bestehenden Behörden und Ämtern nicht mehr bewältigt werden muss. Ein anderer Vorteil für manche Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, ihr Geld im Ausland eintreiben zu müssen. Sowohl Unternehmen als auch Kunden könnend die Vorteile genießen von der Unternehmergesellschaft. Ralph Schuenemann Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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