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Im Vergleich zur Menschheitsgeschichte ist der Krankenversicherungsschutz zweifellos eine neuere Errungenschaft. Wer den Blick quer über den Globus wagt, wird unschwer feststellen, dass eine Pflicht und damit auch das Recht zur Krankenversicherung auf unserer Welt kaum flächendeckend gegeben ist. Das Gegenteil ist der Fall: Ein System der Krankenversicherung, wie es in Westeuropa und insbesondere in Deutschland bekannt ist, hat bis heute rund um die Welt nur wenig Verbreitung gefunden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Krankenversicherungsschutz sogar zum Existenzminimum eines jeden Bürgers in Deutschland erklärt. Die Versicherungspflicht wurde im Frühjahr 2007 für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung eingeführt. Ab 01.01.2009 muss jeder Bürger eine Krankenversicherung nachweisen. Im Zusammenhang mit der Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur Krankenversicherung setzte die oberste Instanz der Bundesregierung die Frist bis zum 1. Januar 2010, die steuerliche Anrechnung der Krankenversicherung neu zu regeln und auszuweiten. Für den Bundesetat, der laut den gut gemeinten Absichten des Finanzministers unter dem Zeichen einer verminderten Neuverschuldung stehen sollte, könnte dieses Urteil jedoch eine erhebliche Zusatzbelastung bedeuten, die ursprünglich nicht in die Haushaltsplanungen eingearbeitet wurden. Nutznießer einer Neuregelung der steuerlichen Anrechnung der Krankenversicherungsbeiträge könnten insbesondere jene Menschen sein, die in einer PKV also in einer privaten Krankenversicherung versichert sind und einen vergleichsweise hohen monatlichen Beitrag für eine Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung zahlen, der bislang die Obergrenze der steuerlichen Anrechnung überschritten hatte. Hier ist anzunehmen dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein höherer Anrechnungsbetrag zu erwarten sein wird und die Beiträge zur Krankenversicherung in einem erweiterten Umfang steuerlich angerechnet werden können. Es bleibt also weiterhin spannend bei dem Thema Krankenversicherung. Am 01.01.2009 wird der Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Beitragssatz eingeführt. Die Höhe ist derzeit noch nicht bekannt.
Name: Andreas Mettler E-Mail: presse@mettlerweb.de
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